Neues vom Stadtschreiber...


Bild vom 1. Mai 1933 (die Hauptstraße) - Bildrechte: W. Reinheimer

 

Der neue Gemeindebackofen

(von: Hans-Benno Hauf, Stadtschreiber in Ginsheim-Gustavsburg - veröffentlicht im Januar 2014)

Am 14. Februar 1759 schließt Schultheiß und Gemeindevorsteher Philippuß Voltz für die Gemeinde Ginsheim einen Vertrag[1] mit dem Maurermeister Johan Nicolaus Hill aus Groß-Gerau.

Meister Hill soll für achtzehn Rheinische Gulden einen Backofen „gantz ney“ machen und „dabey ist ihm vorbehalden gude dichtige Arbeit zu machen“.

Er muss versprechen, die Arbeit so gut zu verrichten, „daß Mann gut brot und Weck darin baken kann“. Und sollte ein Fehler festgestellt werden, der auf das „Baumaderiahl“ zurückzuführen sei, ginge dies zu Lasten der Gemeinde („auf die gemeine kästen geschafft“). Der Backofen wurde fertiggestellt und am 16. März 1759 laut Quittung bezahlt. Er kostete insgesamt 19 Rheinische Gulden[2].

Fünfzig Jahre zuvor[3] bescheinigt Landgraf Ernst Ludwig zu Hessen den Ginsheimern ihr gemeindeeigenes Backhaus, bestätigt den Gemeindebäcker Johann Vollhard Lautenschläger, sichert aber auch allen „Gemeindtleuten“[4] das Recht zu, im Backhaus backen zu dürfen[5] (oder zu lassen).

Heute erinnert ein Zusatzschild „Backesgass“ der kleinen Nebenstraße der Hauptstraße hin zur Dammstraße an den Standort dieser im 18. Jahrhundert und davor so immens wichtigen Einrichtung zur Versorgung der Einwohner.


Quellen:

  1. Original im Vorortarchiv Mainz 07/097, übertragen von Dr. Hildegard Kastrup
  2. Ein Meister arbeitete in dieser Zeit für einen Rheinischen Gulden ca. 2 Tage
  3. im September 1707 in Darmstadt
  4. allen männlichen Einwohnern mit Bürgerrechten
  5. Es ist nicht eindeutig, ob nur der Gemeindebäcker den Ofen bedienen durfte oder „jeder Bürger“ auch ohne diesen