Chronik
Das alte Ginsheimer Wappen vom 01. Juni 1926 war geteilt: links ein neunfach in Rot und Silber geteilter Löwe mit goldener Krone (Hessen2) auf blauem Hintergrund, rechts zwei schwarze Balken auf silbernem, mit Mustern versehenen Hintergrund (Isenburg1).
Das alte Ginsheimer Wappen
Der Ginsheimer Heimatforscher Richard Ohly schrieb in einem sehr beachtetem Aufsatz, dass dieses alte Wappen fehlerhaft sei.
Ginsheim war zu keiner Zeit in gemeinschaftlichem Besitz von Hessen und Isenburg.
Vielmehr wurde Ginsheim um 1600 durch die Herren von Hessen von den Isenburgern Alleinbesitzern durch einen Kauf übereignet.
Somit war die Gestaltung des Wappens falsch, da dieses Wappen ein gemeinschaftliches Besitzverhältnis beider Landesherrschaften bekundete.
Es handelte es sich bei dem Löwen um den "rotbewehrten goldenen Löwen in blau", das Wappen von Hardeck3, das im Jahr 1547 dem Grafen Anton I. von Isenburg von Kaiser Karl V.4 als Wappenbereicherung verliehen wurde.
Dieses Wappenschild wird noch heute von der Büdinger Linie1 ( = Fürsten zu Ysenburg und Büdingen) als Herzschild, dem Balkenschild aufgelegt, geführt.
das neue Wappen für Ginsheim-Gustavsburg
Am 22. Dezember 1975 wurde von der Gemeindevertretung von Ginsheim-Gustavsburg einstimmig beschlossen, dass für diese Gemeinde ein einheitliches Wappen erstellt werden soll.
Dieses neue Wappen sollte die geschichtlichen Entwicklungsphasen der Gemeinden Ginsheim und Gustavsburg widerspiegeln.
Nach vielen Unterredungen zwischen dem ersten Beigeordneten der Gemeinde, Willy Beckenhaub und dem damaligen Sachbearbeiter für kulturelle Angelegenheiten, Claus Daschmann mit dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt, insbesondere Prof. Dr. Franz, wurde ein neuer Entwurf vorgelegt.
Am 28. September 1955 wurde der Gemeinde Ginsheim vom Archivdirektor des Hessischen Staatsarchives in Darmstadt, Dr. Knöpp, mitgeteilt, das dem alten Ginsheimer Wappen jegliche historische Voraussetzung fehle.
Ginsheim befand sich niemals im Kondominat (= gemeinsames Eigentum) zwischen Hessen und Isenburg.
Man entschloß sich daher, die "Isenburger Farben" (schwarz und weiß) sowie die mit den Schwedenfarben identischen "Hardeckschen Farben" (blau und gelb) als Grundfarben für das neue Wappen zu wählen.
So enthält das neue Wappen auf der linken Seite den Torturm der Schwedenfestung Gustav Adolfs5 (schwarz auf silbernem Hintergrund) sowie einen Anker als Fischer- und Schiffersymbol der Altrheingemeinde Ginsheim und rechts den goldenen und rotbewehrten Löwen der "Hardeckschen Linie" auf blauem Hintergrund.
Die Genehmigungsurkunde des Hessischen Ministers des Innern vom 29.03.1976 lautet w.f.:
Im Namen des Landes Hessen erteile ich der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Landkreis Groß-Gerau, Regierungsbezirk Darmstadt, gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. Juli 1960 (GVBl. S. 103) die Genehmigung, das nachstehend beschriebene Wappen und die nachstehend beschriebene Flagge zu führen:
"In der geteilten vorderen Schildhälfte in Silber oben ein schwarzes Festungstor, unten ein schwarzer Anker; hinten in Blau ein goldener Löwe mit roter Zunge und roten Krallen."
"Zweibahnig blau-weiß, in der oberen Hälfte aufgelegt das Gemeindewappen."
Literaturhinweis: Chronik der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg von 1976
Alle Bilder wurden von uns bearbeitet und
beschnitten.
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